Intern – Formulare/Downloads – Reisekosten

Wer im Auftrag des Schützengau Neu-Ulm eine Reise außerhalb des Landkreis Neu-Ulm unternimmt, kann die Reisekosten beim Schützengau Neu-Ulm geltend machen.

Welche Reisekosten werden erstattet?

Benutzung eines Kraftfahrzeuges
Je gefahrenem Kilometer 0,30 € oder nachgewiesene Kosten ÖPNV, Zug, Bus
Parkgebühren gegen Vorlage eines Beleges
Sonstige Nebenkosten mit Beleg

Übernachtungskosten
Erstattung gegen Vorlage eines Beleges. Ohne Beleg pauschal 8,00 €

Verpflegungspauschale
Voraussetzung: vor Ort keine kostenfreie Verpflegung
Halbtagespauschale (unter 8 Std.) 7,50 €
Ganztagespauschale (ab 8 und weniger als 24 Std.) 15,00 €
Ganztagespauschale (ab 24 Std.) 28,00 €
Bei Übernachtung für An- und Abreisetag 14,00 €
Sonstige Kosten mit Beleg

Bitte den Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrollieren. Danach ist der Antrag an unsere Gauschatzmeisterin weiterzugeben. Er muss nicht unterzeichnet werden.

Nach Prüfung wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Reisekosten
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