Voraussetzungen zur Teilnahme:
- Mindestalter 21 Jahre
- Nachweis der Zuverlässigkeit durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) bekommt man auf schriftlichen Antrag bei der für den Wohnsitz zuständigen Waffenbehörde.
Die Waffenbehörde holt von verchiedenen Behörden Auskünfte zur Zuverlässigkeit ein, u.a. Bundeszentralregister, örtlich zuständige Polizeidienststelle etc.). Das dauert etwas, deshalb bitte rechtzeitig Antrag stellen und Geduld.
Für den Landkreis Neu-Ulm ist dies das Landratsamt Neu-Ulm
Link zum Antrag >>> LRA Neu-Ulm
Dort ausfüllen und unterschrieben an das LRA NU schicken, Ende September ist ausreichend.
Allgemeine Informationen zum Sprengstoffrecht beim LRA Neu-Ulm >> SprengG