Schußfolge und Schießordnung (Merkblatt)
zum Gau-Böllertreffen am Sonntag, 20.4.2024 in Finningen (bei Neu-Ulm)
Wir werden 7 Böllerschüsse pro Schütze abgeben
Schießplatz, Aufstellung und Ablauf des Schießens:
Der Schießplatz befindet sich auf einer Wiese hinter dem Schützenheim des SV Finningen. Wir stellen uns beim Schützenheim auf und marschieren gemeinsam zum Schießplatz. Die Positionen der Schützen sind markiert.
Nach dem Abschießen der Versager planen wir noch Gruppenbilder zu machen. Danach marschieren wir gemeinsam zum Schützenheim zurück.
Schußfolge:
1. Langsames Reihenfeuer
2. Schnelles Reihenfeuer
3. Gegenläufiges Reihenfeuer
4. Echoschießen
5. Reißverschluß
6. Doppelschlag
7. Salut
8. Versager abschießen
Schießordnung:
1. Zugelassen sind nur Handböller und Schaftböllermit gültigem Beschuss
2. Am Platzschiessen mit Handböllern und Schaftböllern darf sich nur beteiligen, wer eine entsprechende Erlaubnis gemäß 27 des Sprengstoffgesetzes besitzt.
3. Die Sicherheitsauflagen nach aktueller Maßgabe des Handbuches „Sicherheitsregeln für Böllerschützen“ sind strikt einzuhalten.
4. Das Abfeuern von Anzündhütchen nach Ankunft am Parkplatz und vor dem Schießen, ist eine Unsitte, die wegen der Unfallgefahr strengstens verboten
5. Zur Verdämmung ist als Material nur Kork
6. Abgeschossene Zündhütchen dürfen nicht am Schießplatz weggeworfen, sondern müssen vom Schützen mitgenommen
7. Es darf nur unter Aufsicht und nach Anweisung des zuständigen Schießleiters gemeinsam geladen und geschossen
8. Vor und während des Böllerschiessen besteht für die Böllerschützen
9. Während der Abgabe von Schüssen sind die Hand- und Schaftböller steil schräg nach oben zu richten.
10. Schussversager dürfen nicht nachgeschossen werden! Am Schluss des Platzschiessens werden alle Versager unter dem Kommando des Schießleiters
11. Im Falle, dass Schussversager im Ausnahmefall nicht nachgeschossen werden können, muss jeder Verein Böllergruppe ein Gerät oder Werkzeug zur Verfügung haben, mit dem der Schütze den Korken eines Versagers und die Ladung gefahrlos vor Ort entfernen kann.
12. Solange sich Schützen am Aufstellplatz, im Festzug oder am Schießplatz in Bewegung befinden (das heißt ihre endgültige, zugewiesene Position noch nicht eingenommen haben) darf nicht geschossen
13. Die Mitnahme von Böllerpulver und Anzündhütchen für Böller in Versammlungsräume und Festzelte ist
14. Bei groben Verstößen behält sich der Veranstalter den sofortigen Ausschluss des Schützen des Vereins und Meldung an das zuständige Kreisverwaltungsreferat/Ordnungsamt vor.
Der Böllerkommandant verpflichtet sich das Merkblatt seinen Böllerschützen zu vermitteln.
Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen vor.
Aufstellung Böllerschützen zu Schießbeginn:
Zum Einnehmen der Positionen laufen die Böllerschützen in einer Reihe auf den Schießplatz der von vorne (Kommandostand) nach hinten gefüllt wird.
Beim ersten Markierungspflock bleibt der vorderste Schütze in der Reihe stehen.
Der nächste Schütze in der Reihe bleibt beim nächsten freien Markierungspflock stehen.
Dies wiederholt sich bis alle Schützen eine Position eingenommen haben.