Allgemeine Hinweis zu Ehrungen im Gau Neu-Ulm
Ehrenordnung des Gaues
2013 hat der Gau Neu-Ulm eine eigene Ehrenordnung beschlossen. Die kurz gefasste Ehrenordnung gibt einen Überblick über die neu geschaffenen Gauehrenzeichen und seine Vergabekriterien. Maßgebend sind die Jahre der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Vereins- oder Gauverwaltung. Abweichend können auch für besondere außerordentliche Leistungen diese Nadeln beantragt werden, die aber grundsätzlich begründet werden müssen.
Ehrungsausschuss des Gaues
Der Ehrungsausschuss des Gaues besteht aus folgenden Personen
- 1. Gauschützenmeister
- Stellvertretende Gauschützenmeisterin
- 1. Gausportleiter
- Referent für Böller
- Referent für Ehrungen
Der Ehrungsausschuss wurde vom Gauausschuss bestellt. Er tagt einmal im Jahr in der Regel im August, da spätestens Mitte September beim Bezirk alle Ehrenanträge zur weiteren Entscheidung eingegangen sein müssen.
Ehrungen des Bezirkes, des BSSB und des DSB
Die Ehrenordnungen mit Vergabekriterien des Bezirkes (einschließlich der Böllerehrungen), des BSSB und des DSB können auf den jeweiligen Internetseiten des Schützenbezirkes Schwaben und des BSSB eingesehen werden (siehe Ehrungen).
Antragstellung
Anträge auf Ehrungen können überwiegend nur noch über das elektronische Mitgliederverwaltungsprogramm „ZMI“ gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus (Datum der Verleihung, Antragstext, Funktionshistorie)! Die Reihenfolge (Stufen und Zeitabstände) der Ehrungen auf Gau-, Bezirks-, BSSB- und DSB-Ebene müssen gemäß Ehrenordnungen eingehalten werden. Ehrungen, die nicht über ZMI beantragt werden können, sind über die jeweiligen Formulare zu beantragen.
Hinweise für Gauehrenzeichen werden vom Gauehrungsausschuss geprüft. Diese Ehrungen werden nur durch den Ehrungsausschuss des Gaues vergeben und können nicht von den Vereinen beantragt werden.
Die Ehrungen ab Bezirksebene werden nach der Prüfung durch den Ehrungsausschuss an den Bezirk zur Bearbeitung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Ehrenzeichen des Bezirkes, BSSB und DSB pro Gau und Bezirk kontingentiert sind. Bei mehr eingegangenen Anträgen muss das Auswahlverfahren durch die Ehrungsausschüsse angewandt werden. Anträge, die nicht berücksichtigt werden können, müssen im Folgejahr neu durch die Vereine gestellt werden.
Antragseingang
Die Anträge für Gau-, Bezirks-, BSSB- und DSB-Ehrungen müssen über „ZMI“ rechtzeitig gestellt werden.
Aktuell werden Ehrungen, die bis einschließlich 31.07. des laufenden Jahres eingehen für das kommende Jahr berücksichtigt. Dieser Termin gilt bis auf Wiederruf. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei abweichendem Abgabetermin im laufenden Jahr gibt der Referent für Ehrungen rechtzeitig vorher den Vereinen den letztmöglichen Termin für die Antragsstellung per Email bekannt.
In welchem Rahmen sollen Ehrenzeichen des Gaues, Bezirkes, BSSB und DSB verliehen werden?
Ehrungen des Gaues
Ehrungen sollen in würdigem Rahmen bei besonderem Anlass erfolgen. Gauehrungen werden durch die Mitglieder der Gauvorstandschaft (wenn sie bei der Veranstaltung vertreten sind) verliehen. Ansonsten durch den 1. Schützenmeister des Vereins.
Bei einer Vielzahl anstehender Ehrungen kann der Schützengau auch eine gesonderte Ehrungs-Veranstaltung durchführen.
Ehrungen des Bezirkes, BSSB und DSB
Stufe 1
– Ehrennadel „Für treue Mitarbeit“ (Bezirk)
– Verdienstnadel „In Anerkennung“ (grün) (BSSB)
– Verdienstnadel in Silber (Bezirk)
– Verdienstnadel in Gold (Bezirk)
Verleihung bei einer Gauveranstaltungen, im Verein durch einen Gauvertreter (wenn bei der Veranstaltung anwesend) oder durch den 1. Schützenmeister des Vereins.
Stufe 2
– Ehrennadel in Gold (Bezirk)
Verleihung bei einer Gauveranstaltungen oder im Verein durch einen Gau- oder Bezirksvertreter.
Stufe 3
– Ehrennadel klein-rot (BSSB)
– Ehrennadel in Gold (DSB)
Verleihung bei einer Gauveranstaltungen oder im Verein durch einen Gau- oder Bezirksvertreter. Zwischen den Ehrungen sollen drei Jahre Abstand eingehalten werden.
Ab Stufe 4
Bevor es zur Verleihung ab Stufe 4 kommt, müssen die vorgenannten Ehrungen der Stufen 1 – 3 verliehen sein.
Verleihung bei einer Gauveranstaltungen oder im Verein durch einen Gau- oder Bezirksvertreter.
Sportliche Ehrungen
werden beim Gau nicht verliehen. Erfolgreiche Schützinnen und Schützen werden im festlichen Rahmen bei der Bezirkssportlerehrung mit der Sportlerplakette gewürdigt.
Böllerschützen-Ehrenzeichen (nur Vereine mit Böllergruppen)
Die Verleihung von Böllerschützen-Ehrungen soll bei einem entsprechenden Anlass und im würdigen Rahmen auf Vereins- oder Gau-Ebene stattfinden.
Vereins-Jubiläen ab 100 Jahren (siehe Ehrungsordnung Bezirk)
Sollte Ihr Verein ein Jubiläum feiern dürfen, teilen Sie dies bitte bereits im Vorjahr mit, damit die „Ehrenplakette für Jubiläumsvereine“ rechtzeitig bestellt werden kann.
Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft
Anträge müssen durch den Vorsitzenden oder „ZMI“-Verantwortlichen des Mitgliedsvereins über „ZMI“ an den Gau gestellt werden, der diese Anträge weiterreicht.
Auf Antrag eines dem BSSB angeschlossenen Vereines erhält jedes Mitglied nach einer Mitgliedschaft von
- 10 Jahren das Bronzene Ehrenzeichen,
- 25 Jahren das Silberne Ehrenzeichen,
- 40 Jahren das Goldene Ehrenzeichen und
- 50 Jahren das Goldene Ehrenzeichen mit Eichenlaub.
Ab 60-jähriger Mitgliedschaft wird ein entsprechendes Zeichen mit Inschrift verliehen.
Als Mitgliedschaft zählen nur die Jahre, in denen das Mitglied vom Verein dem BSSB oder über einen anderen Landesverband gemeldet und damit Mitglied beim DSB war.
Für Rückfragen steht unser Referent für Ehrungen gerne zur Verfügung.