Sport – Böllern – Tradition

WOHER KOMMT DAS BÖLLERN?
Die Entstehung dieses Brauchtums ist bis heute noch nicht vollständig erforschet. Über verschiedene Chroniken konnte jedoch belegt werden, dass diese Tradition bis ins 14. Jahrhundert zurückreicht. So wurde im gesamten deutschsprachigen Raum von Osten bis Westen, vom hohen Norden bis weit in den Süden schon geböllert. Das erste Schießen ist 1377 belegt.

Früher hat man zu den verschiedensten Anlässen geböllert. “Lärm” und “Krach” waren schon immer die anerkannten Mittel, böse Geister und Dämonen zu verscheuchen, um das Frühjahr zu begrüßen oder um Feste wie Geburten, Taufen, Hochzeiten zu feiern. Aber auch um Hoheiten, Herrschern und Königen die Hochachtung zu bezeugen. Auch kirchliche und weltliche Festtage gehören zu den regelmäßigen Veranstaltungen der Böllerschützen.


DIE BÖLLERARTEN

Bei Böllern spricht man von verschiedenen Geräten, die nicht dem Waffengesetz unterliegen.

DER HANDBÖLLER
ist ein Böller der mit der Hand geschossen werden kann. Bei größeren Kalibern kann die zweite Hand am Riemenansatz unterstützen.

Bild Handböller
Handböller, Kaliber 20 mm (Bildquelle privat)

DER SCHAFTBÖLLER
bezeichnet alle Böller mit einem Schaft. Diese Geräte wiegen bis zu 16 kg (oder mehr) und müssen mit beiden Händen aus der Hüfte geschossen werden.

Bild Schaftböller
Schaftböller, Kaliber 30 mm (Bildquelle privat)

DER STANDBÖLLER
ist ein Gerät, das zum Abfeuern fest auf dem Boden steht. Sie sind relativ groß und schwer. Sie weisen meist große Kaliber auf. Neue Standböller sind bis Kaliber 90 mm erhältlich.

Standböller (Bildquelle privat)

DIE SALUTKANONE
ist ein auf einer Lafette montiertes Kanonenrohr mit glattem Lauf. Auch hier gibt es verschieden Größen und Kaliber als Vorder- oder Hinterlader. Für Hinterlader-Salutkanonen liegt das maximale Kaliber für neue Geräte bei 80 mm.

Bild Salutkanonen (Vorderlader)
Salutkanonen (Vorderlader) – (Bildquelle privat)
Bild: kleine Salutkanonen (Vorderlader)
Salutkanonen (Vorderlader), Kaliber 15 und 18 mm – (Bildquelle privat)
Bild Salutkanone (Hinterlader)
Salutkanone (Hinterlader), Kaliber 85 mm (Bildquelle privat)
Bild Lauf Salutkanone
Lauf Salutkanone (Hinterlader) mit geöffnetem Verschluß (Bildquelle privat)
Bild Kartusche für Salutkanone
Kartusche für Salutkanone (Bildquelle privat)

WIE WIRD MAN BÖLLERSCHÜTZE?

Für das Böllern benötigt man eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG).

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer solchen Erlaubnis sind:
– Mindestalter 21 Jahre (in Ausnahmen: 18 Jahre)
– Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (von der am Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde)
– Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde (private Lehrgangsträger, Kurse sind geteilt in Böller und/oder Kanone)
– Prüfung vor dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt
– Körperliche und geistige Eignung (wird von der Behörde geprüft – Führungszeugnis etc.)
– Bedürfnisbescheinigung des Schützenverein, bei dem man Mitglied ist

Das Zeugnis aus der Prüfung, die Bedürfnisbescheinigung und ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG muss der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Zudem muss dargelegt werden, wo und wie das Schwarzpulver gelagert wird. Auch hierfür gibt es genaue Vorschriften, die man beachten muss.

Die Erlaubnis gem. § 27 SprengG ist ein kleines, grünes Büchlein. Es ist fünf Jahre gültig und kann zwei Mal verlängert werden. Der Pulverkauf in diesen fünf Jahren ist auf eine bestimmte Menge begrenzt. Im Büchlein werden alle Einkäufe von Pulver notiert und unterschriftlich bestätigt. Ohne Büchlein ist kein Pulverkauf möglich, es muss immer vorgelegt werden.

Wer Böllerschütze werden will, sollte sich auch über eine Versicherung Gedanken machen. Mitglieder eines im BSSB organisierten Verein sind über die Gruppenversicherung des BSSB versichert. Hier sind aber nur Ereignisse in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Böllerschießen versichert. Dort nicht versichert sind die Risiken aus dem Transport von Böllerpulver und die Aufbewahrung.
Es wird jedem Böllerschützen geraten, von seiner privaten Haftpflichtversicherung eine schriftliche Bestätigung einzufordern, dass das Risiko im Umgang mit Böllerpulver mitversichert ist.


WAS BRAUCHT MAN ZUM BÖLLERN?

Es gibt verschiedene Händler, die Böller und das Zubehör im Angebot haben.
– Böllergerät (Böllergeräte können auch selber hergestellt werden – z.B. kleine Slalutkanonen. Sie müssen aber vor dem ersten Einsatz bei einem Beschußamt beschossen werden.)
– Umhängetasche für Zubehör
– Zubehör (Ladehammer, Ladestock und Korkpropfen zum Verdämmen, Pulverwaage, Pulverröhrchen, Zündhütchen, Gehörschutz)
– Böllergeräte müssen alle 5 Jahre bei einem Beschußamt wiederbeschossen werden. Der Beschuß wird auf dem Böllergerät eingeschlagen und es wird eine Beschußbescheinigung ausgestellt.

Und zu guter Letzt:
Die jeweilige vom Verein vorgeschriebene einheitliche Kleidung (Tracht) zum Böllern.



WO UND WANN DARF MAN BÖLLERN?

Die Verantwortung für Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften beim Böllern in der Öffentlichkeit (Straße, Plätze etc.) liegt beim jeweiligen Schußmeister (Böllerkommandant). Die Polizei und ggf. Verwaltungsbehörde sollte auf jeden Fall vorab informiert werden damit sie bei Anfragen von Bürgern informieren können. Die Böllervereine sind bei den Kommunen bekannt, sie wissen welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind.

Die Böllergruppen üben den sicheren Umgang mit den Böllergeräten bei Übungsböllern, die meist ohne Publikum stattfinden. Hier können ohne Stress verschiedene Schußfolgen eingeübt werden (z.B. Salut, Reihenfeuer, Reißverschluß, gegenläufiges Reihenfeuer, Doppelschlag, …)

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner