Interner Bereich für Vereinsmitglieder

NEU – NEU – NEU – NEU – NEU – NEU – NEU – NEU

Ab sofort können sich alle Schützinnen und Schützen, die in einem der 21 Vereine des Schützengau Neu-Ulm Mitglied sind, in einen

internen Bereich auf unserer Homepage

einloggen.

In diesem internen Bereich sind Informationen, Protokolle und sonstige Dokumente eingestellt, die für unsere Mitglieder wichtig oder informativ sein können.
Je nach Mitgliedschaft oder Funktion kann das Mitglied alle oder nur einzelne Bereiche einsehen.

Derzeit sind eingestellt:
Protokolle, Vorlagen, Dokumente, Informationsschreiben von
– Gau-Versammlungen
– Arbeitstagungen (Tagung der 21 Schützenmeister mit dem Gauausschuss)
– Arbeitsgruppen (AG Gauschießen, AG Ehrungen)
– Sitzungen des Gauausschuss- und Schützenmeisteramt
Formulare zum Download


WIE KOMME ICH IN DIESEN INTERNEN BEREICH?

Registrierung:
Um in diesem internen Bereich zu kommen, muss sich das Vereinsmitglied auf der Homepage zunächst registrieren. Dies erfolgt durch Ausfüllen eines Online-Formulars. Dazu bitte im unteren Bereich der Homepage über den Menü-Punkt “Login” auf “Registrieren” klicken.

Das nun angezeigte Formular bitte ausfüllen und dann abschicken.

Der weitere Verlauf:
Der Schützengau Neu-Ulm überprüft die Angaben des Antragstellers auf Mitgliedschaft und Funktion im Schützengau Neu-Ulm. Ist der Antrag berechtigt, wird der Zugang freigeschaltet. Der Antragsteller erhält ein Email, dass er nun Zugriff auf den internen Bereich der Homepage hat und sich einloggen kann.

Was muss ich beachten?

Alle im internen Bereich eingestellten Informationen wie Unterlagen, Sitzungsprotokolle, Formulare, Downloads etc. sind ausschließlich nur zur Nutzung durch den jeweiligen Berechtigten.

Die Informationen unterliegen u.U. ganz oder teilweise dem Datenschutz, insoweit gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aus diesem internen Bereich stammende Informationen, Unterlagen, Ausdrucke etc. dürfen NICHT an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Ein Verstoß gegen diese Vorgaben hat die sofortige Sperrung des Zugangs zur Folge. Der Schützengau Neu-Ulm behält sich zivil- und strafrechtliche Folgemaßnahmen vor.

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